Dokumenten Dowload und Informationen rund um Deine Rechte als Schwangere


Kombinierte Schwangerenvorsorge


Schwangere haben in Deutschland das Recht, ihre Vorsorge flexibel und selbstbestimmt zu gestalten. Die sogenannte kombinierte Schwangerenvorsorge.

Der Wechsel zwischen ärztlicher Betreuung durch Gynäkologe/innen und der Betreuung durch Hebammen ist ausdrücklich gesetzlich vorgesehen und von den Krankenkassen anerkannt.

Trotzdem kommt es vor, dass einzelne Frauenarztpraxen sich weigern Schwangere im Wechsel zu betreuen.

Eine solche Verweigerung ist rechtlich nicht begründet.

Schwangere dürfen frei entscheiden, wer sie in der Vorsorge begleitet, solange alle empfohlenen Untersuchungen durchgeführt werden. Hebammen und Arzt/innen arbeiten dabei gleichberechtigt und ergänzend zusammen, um eine qualitativ hochwertige und kontinuierliche Betreuung sicherzustellen.

 

Werdende Eltern sollten wissen: Die Entscheidung für eine kombinierte Vorsorge liegt bei einem physiologischen Verlauf der Schwangerschaft einzig bei ihnen und alle beteiligten Fachpersonen sind verpflichtet, diese Wahl zu respektieren.

 

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Wo kann ich mich als Schwangere beschweren?


Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Bundeslandes

Die KV nimmt Beschwerden über Vertragsärzte/innen entgegen und kann prüfen, ob gegen Versorgungs- oder Berufspflichten verstoßen wurde.
Zum Beispiel für Baden-Würtemberg : KV Baden-Württemberg 

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